Bei Privat- oder Beihilfe-Versicherten werden die Behandlungskosten in der Psychotherapie ähnlich anderen Arztbesuchen von der Krankenkasse oder Beihilfe übernommen. Bei einigen Versicherungen ist jedoch eine psychotherapeutische Behandlung vertraglich explizit ausgeschlossen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Versicherung, ob Ihnen die Therapiekosten erstattet werden.
Selbstzahler tragen die Kosten der Psychotherapie selbst. Das Honorar für die psychotherapeutischen Sitzungen
richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).