Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Regelfall nur bei Psychotherapeuten mit einer vertraglichen Kassenzulassung. Eine solche Kassenzulassung liegt mir derzeit nicht vor. Die Kosten für meine Behandlung können nur nach Sondergenehmigung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13 Absatz 3 SGB V) übernommen werden.
Ausnahmeregelung: Versicherte der Bahn BKK bekommen die Kosten für Psychotherapie in vollem Umfang erstattet.
Gerne erläutere ich Ihnen die einzelnen Schritte persönlich beim telefonischen Kontakt.